Im Dezember 2013 hat die damalige baden-württembergische Landesregierung im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) festgeschrieben, dass es unabhängige Verfahrens- und Sozialberatungen für Flüchtlinge in den Landeserstaufnahmestellen LEA geben muss. Bereits ab 1.8.2013 wurde unter Hochdruck die Verfahrens- und Sozialberatung für die Durlacher Allee und deren Außenstellen eingerichtet. Dem Gesetz zugrunde lag ein Konzept der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, das die Eckpunkte für eine unentgeltliche, unabhängige und ergebnisoffene Beratung für Asylsuchende definierte. Die Beratung bezieht sich in erster Linie auf das Asylverfahren, soziale Belange der Geflüchteten und auf die Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen, wie traumatisierte, kranke und behinderte Menschen sowie Kinder und Schwangere.
Die Verfahrens- und Sozialberatung VSB, - heute eine Einrichtung des Caritasverbandes Karlsruhe e.V. und des Diakonischen Werks Karlsruhe, in Trägergemeinschaft mit der Ar-beiterwohlfahrt,- nahm damals zusammen mit dem Freundeskreis Asyl e.V. ihre Arbeit mit 5 Mitarbeitern auf. Es galt Sprechstunden einzurichten, Dolmetscher zu organisieren und Kontakte zu den Akteuren der LEA, wie den Sicherheitsdiensten, dem Regierungspräsidium RP, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF, der Polizei, dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt u.a. aufzubauen. "Was dann mit dem Flüchtlingsstrom 2015 auf uns zukommen sollte, ahnten wir damals noch nicht", sagt Hans-Gerd Köhler, 1. Vorstand der Karlsruher Caritas. "Zum Glück hatten wir in diesen Monaten Zeit, Strukturen und Kommunikationswege aufzubauen, um dann in den turbulenten Zeiten professionell und effizient arbeiten zu können", meint Beate Deckwart-Boller, Einrichtungsleiterin der VSB.
Über die Jahre änderte sich einiges und wird wohl auch in Zukunft so bleiben: Das Personal musste im Zuge des Flüchtlingsandrangs 2015 enorm aufgestockt werden, nachdem die Landesregierung die Vorgabe gab, dass auf 100 Flüchtlinge in der LEA ein Berater kommen müsse. Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurde das Personal wieder stark reduziert, derzeit gibt es 13 Stellen in der Verfahrens- und Sozialberatung, davon 9 Stellen in der VSB von Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der LEA Felsstraße und im Christian-Griesbach-Haus, einem Haus für besonders schutzbedürftige Menschen, tätig. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Gemeinwesenarbeit in der Umgebung der Unterkünfte für Fragen und Probleme in der Nachbarschaft oder im Stadtteil.
Mit Hilfe von Ehrenamtlichen hat die VSB verschiedene Projekte auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel eine Nähstube, eine Kleiderkammer sowie einen Fußballtreff und andere Aktivitäten. Auch hier wurden professionelle Strukturen für Interessierte an einem Ehrenamt geschaffen, um abzuklären, wie sich jemand einbringen kann.
Auch der Personenkreis der Flüchtlinge hat sich mit der Zeit mehrmals geändert und damit auch die Beratungssituation und die Beratungsinhalte. Da die Asylantragstellung momentan komplett nach Heidelberg verlagert wurde, werden viele Geflüchtete auch direkt ins dortige Ankunftszentrum weiter geleitet. In der Karlsruher LEA bleiben die Dublin-Fälle, die auf eine Rückführung in das europäische Ausland warten, in dem sie bereits registriert worden sind, oder Menschen, die sich zu einer freiwilligen Ausreise entschieden haben.
"Für die Kinder der Geflüchteten gibt es seit 2017 speziellen Schulunterricht an der Fels-schule. Es ist uns besonders wichtig, dass Kinder sich an Schulunterricht gewöhnen und neben Schulwissen auch eine reguläre Tagesstruktur erfahren. Auch wenn sie nicht sehr lange bei uns sind, kann das für die Kinder ein Anstoß sein, ihre Zukunft anders zu gestalten", so Deckwart-Boller.
Was noch auf die VSB und ihre Mitarbeiter zukommt, hängt von den Entwicklungen der Weltpolitik und den Entscheidungen der deutschen Bundesregierung ab. Hätten die VSB-Mitarbeiter einen Wunsch zu ihrem Jubiläum am 11. September frei, würden sie sich ein Einwanderungsgesetz mit klaren Regelungen wünschen, bei dem Menschen ihren Einwanderungsantrag im Heimatland stellen können und Deutschland nach verbindlichen Vorgaben die Einwanderung regeln könnte. "Das Grundrecht auf Asyl wird dadurch nicht ausgehebelt. Aber Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen, haben durch ein Einwanderungsgesetz viel bessere Chancen. Und dass Fachkräfte gebraucht werden, ist auch kein Geheimnis", so die Einrichtungsleiterin Deckwart-Boller.
Pressemitteilung
5 Jahre unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge
Erschienen am:
11.09.2018
Herausgeber:
Caritasverband Karlsruhe e.V.
Pressestelle in der Caritas-Verbandszentrale
Wörthstr. 2
76133 Karlsruhe
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