Berlin, 14. August 2019. Mit dem Vorhaben, die Unterhaltsheranziehung bei der
Sozialhilfe zu vereinheitlichen, entlastet die Bundesregierung die Angehörigen von
Pflegebedürftigen und die Eltern erwachsener behinderter Kinder, begrüßt der
Deutsche Caritasverband (DCV) den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes,
der heute vom Bundesarbeitsminister ins Kabinett eingebracht wird.
Kinder und Partner pflegebedürftiger Menschen sind nach geltendem Recht
verpflichtet, für den Unterhalt der pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen,
wenn die Kosten für das Pflegeheim dazu führen, dass Hilfe zur Pflege nach SGB XII
in Anspruch genommen werden muss. Künftig soll auf das Einkommen der Kinder
von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro
zurückgegriffen werden.
Damit kann den Pflegebedürftigen die verbreitete Angst genommen werden, eine
Entscheidung für eine stationäre Pflege könne die finanzielle Situation der ganzen
Familie nachhaltig belasten. Die ohnehin nicht einfache Entscheidung für eine
stationäre Pflegeeinrichtung kann nun von der Familie so getroffen werden, dass
allein zählt, was für den Pflegebedürftigen gesundheitlich und menschlich angezeigt
ist. Vereinsamung in den eigenen vier Wänden und pflegerische Unterversorgung
kann, so ist zu hoffen, mit dem Gesetz weitgehend vermieden werden.
Die neue Regelung, die nach Schätzungen des Ministeriums für 275 000 Familien
zu Entlastungen führen wird, war im Koalitionsvertrag verabredet worden. Für die mit
ihr verbundenen Belastungen der Kommunen, die zukünftig statt der entlasteten
Familien eintreten, müsse zeitnah eine Lösung gefunden werden, so der Deutsche
Caritasverband. Der DCV setzt sich mit Nachdruck für eine Reform der
Pflegeversicherung ein, die das Kostenrisiko langdauernder stationärer Pflege
deutlich umfassender als bisher absichern müsse.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt im Angehörigen-Entlastungsgesetz neben den
Verbesserungen bei der Unterhaltsheranziehung auch die Einführung eines Budgets
für Ausbildung, die geplanten Regelungen zum Anspruch auf Leistungen der
Grundsicherung im Berufsbildungsbereich und im Eingangsverfahren der
Werkstätten für Menschen mit Behinderung ebenso wie die Klarstellungen zum
Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.
Herausgegeben vom Deutschen Caritasverband e.V.
Pressemitteilung
Angehörige bei der Hilfe zur Pflege entlasten
Erschienen am:
14.08.2019
Herausgeber:
Caritasverband Karlsruhe e.V.
Pressestelle in der Caritas-Verbandszentrale
Wörthstr. 2
76133 Karlsruhe
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