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Sozialcourage Häufig gestellte Fragen

Was man über Organspende wissen muss

Alle Fakten über den Organspendeausweis auf einen Blick.

Viel Patienten auf der Warteliste:
Ein Spender kann mehreren Kranken helfen.
Foto: Heidrun Böger/DSO

Wird meine Entscheidung zur Organspende registriert?

Nein, in Deutschland wird nicht registriert. Deshalb muss man die Entscheidung auf einem Organspendeausweis festhalten und Angehörige darüber informieren.

Brauche ich eine ärztliche Untersuchung?

Nein.

Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?

In jedem Alter. Es kommt auf den Zustand der Organe an. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt.

Ich bin noch keine 18 Jahre. Kann ich trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen?

Ja. Ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem 14. Lebensjahr kann man widersprechen.

Sollte ich den Organspendeausweis immer bei mir tragen?

Ja, am besten beim Personalausweis oder bei der Krankenversicherungskarte.

Welche Organe kann ich spenden?

Leben retten Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Gewebe wie Augenhornhaut und Teile der Haut können anderen Menschen helfen.

Gibt es Krankheiten, die eine Organspende ausschließen?

Ja, eine nicht ausgeheilte Krebserkrankung oder eine schwere Infektion.

Ist der Eintrag im Organspendeausweis auch rechtlich gültig?

Ja. Die Angehörigen werden im Akutfall jedoch über die Entscheidung informiert.

Wird auf einer Intensivstation alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich einen Unfall habe oder schwerkrank bin und einen Organspendeausweis habe?

Ja. Oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, Sie und Ihr Leben zu retten. Wenn das nicht mehr möglich ist, stellt sich - nur bei bestimmten Ursachen - die Frage der Organspende. Erste Voraussetzung dafür ist der festgestellte Tod durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?

Zwei laut Transplantationsgesetz:

  • Der Hirntod des potenziellen Spenders muss zweifelsfrei festgestellt worden sein.
  • Eine Einwilligung muss vorliegen: durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen entschieden haben.

Wo kann ich mir einen Organspendeausweis machen lassen?

Auf dieser Internetseite können Sie sich über die Organspende informieren und den Organspendeausweis bestellen.

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Sozialcourage Ausgabe Sozialcourage, 01/2011: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Multimedia

Galerie

Viel Patienten auf der Warteliste: Ein Spender kann mehreren Kranken helfen. (Foto: Heidrun Böger/DSO)  (Foto: Heidrun Böger/DSO)

Organspende - Büro

Viel Patienten auf der Warteliste: Ein Spender kann mehreren Kranken helfen.

Im Falle eigener Krankheit will jeder ein Organ gespendet bekommen. Vor dem Organspendeausweis scheuen immer noch viele zurück. (Foto: DSO)  (Foto: DSO)

Organspende - Krankenhaus

Im Falle eigener Krankheit will jeder ein Organ gespendet bekommen. Vor dem Organspendeausweis scheuen immer noch viele zurück.

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