Erben und Vererben
Die meisten Menschen meiden das unangenehme Thema, das sich mit dem eigenen Tod beschäftigt.
Wenn das eigene Ende naht, ist man dann noch in der Lage klar zu klären, wem man sein Lebenswerk übertragen möchte? Wenn keine Regelung vorliegt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten ist es ratsam, dies vorher zu klären.
Ist Ihnen schon mal der Gedanke gekommen, einen Teil Ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen? Können Sie sich vorstellen, über Ihren Tod hinaus das sozialpolitische Engagement des Caritasverbandes Karlsruhe e.V. zu unterstützen?
Wir stehen für Ihre Fragen bereit und freuen uns auf ein persönliches Gespräch.