Personalwesen
Die Personalabteilung berät den Vorstand, die Einrichtungsleitungen und Mitrabeiter*innen in allen Personalangelegenheiten sowie in arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Fragen. Sie nimmt zwei wesentliche Aufgaben wahr:
- Personalgewinnung
- Personaladministration
Damit sind untrennbar verbunden:
- die Umsetzung arbeits- und tarifrechtlicher Regelungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung aller Mitarbeiter*innen
- die Erarbeitung und Umsetzung allgemeiner Regelungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für die Personalentwicklung
- Durchführung des Meldeverfahrens an die Sozialversicherungsträger, die Finanzbehörden und die Zusatzversorgungskasse
- Bewerber*innenverwaltung und -steuerung
- Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Die Personalabteilung pflegt eine positive und vertrauensvolle Atmosphäre zu den Mitarbeiter*innen.