Hinweisgeber*innen-System
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass der Caritasverband Karlsruhe als kompetenter und verlässlicher Partner von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen der Karlsruher Caritas die Arbeitsgrundlage. Wir ermutigen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Der Vorstand des Caritasverbandes Karlsruhe hat dazu die Hinweisgeber*innen-Richtlinie beschlossen.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann.
Interne und externe Hinweisgeber*innen können verschiedene geschützte Meldewege des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg nutzen, um mögliche Regel- und Rechtsverstöße aufzudecken:
- Das anonyme, gesicherte und datenschutzkonforme Hinweisgeber*innen-Portal unter
www.sicher-melden.de - Die Ombudsstelle des Rechnungshofs für die Erzdiözese Freiburg:
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Telefon: 0761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Sie können Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgeber*innen-Portal mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgeber*innen-Portal hochladen.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.