Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung
Der ehrenamtliche Aufsichtsrat bestellt den Vorstand auf fünf Jahre und berät und überwacht ihn bei der Ausübung der Geschäfte. Er hat neben vielen anderen insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung der Wirtschafts- und Investitionspläne
- Beratung und Prüfung des Rechenschaftsberichtes
(Tätigkeitsbericht und testierte Jahresrechnung) des Verbandes - Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen und
- Übernahme neuer Aufgaben außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes.
Die Mitgliederversammlung wählt die 8 Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und des Vereinszweckes
- Beratung über Grundsatzfragen der Caritas oder Anregung von neuen Aufgaben und
- Bildung von Schwerpunkten in der Caritas-Arbeit.