Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung
Der Aufsichtsrat
Der ehrenamtliche Aufsichtsrat bestellt den Vorstand auf fünf Jahre und berät und überwacht ihn bei der Ausübung der Geschäfte. Er hat neben vielen anderen insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung der Wirtschafts- und Investitionspläne
- Beratung und Prüfung des Rechenschaftsberichtes
(Tätigkeitsbericht und testierte Jahresrechnung) des Verbandes - Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen und
- Übernahme neuer Aufgaben außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt die 8 Mitglieder des Aufsichtsrates. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und des Vereinszweckes
- Beratung über Grundsatzfragen der Caritas oder Anregung von neuen Aufgaben und Bildung von Schwerpunkten in der Caritas-Arbeit.