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Senior*innen, Pflege, Betreuung

Sie stehen im Mittelpunkt und entscheiden, das für Sie passende Angebot zu finden. Wir unterstützen Sie dabei.

Wir bieten pflegebedürftigen und älteren Menschen die Unterstützungsangebote an, die zu ihnen passen: Begegnung und Kontakt, Hilfen im Alltag sowie Angebote der ambulanten und stationären Pflege. Unsere Hilfsangebote sind alle aus einer Hand, ganzheitlich ausgerichtet und können je nach Bedarf modulartig in Anspruch genommen werden.
Damit Sie jeden Tag Lebensqualität erfahren, sind unsere Mitarbeiter*innen täglich im Einsatz, um zu Sie zu beraten, begleiten, betreuen und zu pflegen sowie vernetzend tätig zu sein.

Seniorenzentrum St. Franziskus

Unser modernes Pflegeangebot sichert stationäre und teilstationäre Pflege im Südwesten Karlsruhes. Mit unserer Tagespflege im Haus leisten wir einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Mehr

Seniorenzentrum St. Valentin

Mitten im Stadtteil und doch im Grünen. Mehr

Kurzzeitpflege

Rundum gut versorgt! Mehr

Tagespflege

Daheim leben - tagsüber gut versorgt sein Mehr

Ambulante Pflege

Hilfe in vertrauter Umgebung Mehr

Palliative Versorgung

Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben geben Mehr

Caritas-Pflegeberatung

Haben Sie Fragen zum Thema Pflege und Betreuung? Wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Mehr

Gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase

Unser Angebot an die Bewohner*innen unserer Seniorenzentren bei schwerer Krankheit oder in akuten Notfällen so begleitet zu werden, wie sie es wünschen Mehr

Nachbarschaftshilfe der katholischen Kirchengemeinden in Karlsruhe

Ein stadtteilbezogenes Angebot für ältere Menschen zuhause Mehr

Ratgeber Alter und Pflege

Pflege-TÜV: Was ist ein gutes Heim?

Ein junges Mädchen mit Kopftuch hält einer älteren Dame die Hand. Beide sitzen auf roten Sesseln und lächeln sich an.Szene in einem Caritas-Pflegeheim, in welchem eine junge Muslima eine Pflegeausbildung absolviert.DCV/Harald Oppitz, KNA

Bis 2019 wurden die Qualitätsprüfungen, die der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) in Pflegeheimen regelmäßig durchführt, in Form von Pflegenoten veröffentlicht. Das Schulnotensystem sollte übersichtlich darstellen, welchen Qualitätsstandard die Heime haben. Doch das Pflegenoten-System war wenig aussagekräftig: Im Schnitt hatten die mehr als 13.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland eine Note von 1,2. Qualitätsunterschiede waren kaum erkennbar. Denn wer in einem Bereich schlecht abschnitt, konnte dies mit einer sehr guten Note in einem anderen Bereich einfach ausgleichen.

Qualitätsdarstellung ohne Pflegenoten

Seit Herbst 2019 gibt es neue gesetzlich vorgeschriebene Methoden der Qualitätsmessung und auch der Darstellung der Qualität. Die von vielen als Mogelpackung kritisierten Pflegenoten sind abgeschafft. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen verlässlich über das Qualitätsniveau der Pflegeheime informiert werden und unterscheiden können, was ein gutes und was ein schlechtes Heim ist.

Das Prüfverfahren kombiniert interne Qualitätsmessungen der Heime mit externen Prüfungen durch den MDK. Dadurch erhalten die Einrichtungen einen guten Überblick, wo intern noch Verbesserungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner möglich sind. Hinzu kommen allgemeine Informationen zur Einrichtung, wie etwa zur Ausstattung der Zimmer oder zur Erreichbarkeit der Einrichtung mit dem öffentlichen Nahverkehr.

  • Halbjährlich erheben die Heime selbst die Ergebnisse aus drei vorgegebenen Qualitätsbereichen. Dabei spielen Fragen eine Rolle, wie mobil und selbstständig die Bewohnerinnen und Bewohner sind, wie viele an Druckgeschwüren oder Gewichtsverlust leiden und weitere Indizien, die auf Pflegemängel hinweisen könnten.
  • Der MDK prüft dann jede Einrichtung (vorangemeldet, mit einem Tag Vorlauf). Neben einem Abgleich der internen Ergebnisse und der stichprobenmäßigen Beschäftigung mit neun Bewohnerinnen und Bewohnern je Einrichtung, gibt es auch ein Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort. Heime mit guten Prüfergebnissen werden dann nur noch alle zwei Jahre vom MDK besucht. Es gibt aber auch sogenannte Anlassprüfungen, die nach Hinweisen auf Mängel unangemeldet in den Heimen durchgeführt werden.

Die Ergebnisse finden Sie auf den Internetseiten der Pflegekassen:

  • AOK-Pflegeheimsuche: www.aok-pflegeheimnavigator.de
  • Betriebskrankenkassen: www.bkk-pflegefinder.de
  • Verband der Ersatzkassen: www.pflegelotse.de

Anmerkung für die Übergangszeit zwischen Ende 2019 und den ersten Monaten im Jahr 2020: Wie bereits betont, gibt es keine Gesamtnote mehr für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeeinrichtungen. Es wird jedoch eine gewisse Übergangszeit geben, bis die neuen Qualitätsbeurteilungen in den aufgelisteten Portalen dargestellt werden.  

Die Qualitätsdarstellungen enthalten viele hilfreiche Details, die zur Auswahl wichtig sind. Wir empfehlen allen, die auf der Suche nach einem Platz im Pflegeheim sind, sich für die Entscheidung unbedingt die nötige Zeit zu nehmen. Und sich in jedem Fall vor Ort im jeweiligen Heim zu informieren.

Wenn Sie oder jemand Ihrer Angehörigen sehr schnell stationäre Hilfe benötigt, können Sie sich zunächst auf einen Kurzzeitpflegeplatz beschränken. Der Wechsel in ein anderes Heim, das Ihren Qualitätsansprüchen besser entspricht, kann dann im Nachgang eingeleitet werden.  

Weitere Orientierungshilfen für die Einschätzung eines Heimes

Es gibt etliche weitere Prüfverfahren für die Pflegequalität von Einrichtungen und Diensten in der Pflegebranche. Unter anderem gibt es den Grünen Haken, ein Qualitätssiegel für Einrichtungen der stationären Langzeitpflege. Dabei lassen sich die Einrichtungen freiwillig von geschulten, ehrenamtlichen Prüfern testen. Ergebnisse finden Sie auf www.heimverzeichnis.de. Zudem gibt es das unabhängige Informationsportal pflegeguete.de. Auch Erfahrungsberichte im Internet vermitteln einen ersten Eindruck von Häusern: Allerdings spiegeln sie jeweils nur eine Meinung wider und folgen keinem festen Kriterienkatalog.

Was Qualitätsprüfungen nicht erfassen

Nutzen Sie die genannten Informationsportale der Pflegekassen und der unabhängigen Anbieter für einen Vergleich der in Frage kommenden Pflegeheime in Ihrer Nähe. Betrachten Sie die einzelnen Ergebnisse unter dem Aspekt, was für Sie wichtig ist: Wollen Sie als Angehöriger etwa einen an Demenz erkrankten Menschen gut versorgt wissen, erfahren Sie in den Ergebnissen, die sich auf die Versorgung von Demenz-Patienten beziehen, mehr dazu.

Aber: Alle Bewertungen können nicht die Besichtigung eines Pflegeheims vor Ort ersetzen. Lesen Sie dazu unsere Checkliste "Welches Pflegeheim passt?".

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Umgruppierung von Pflegestufen (gültig bis 31.12.2016) in Pflegegrade

Seit Januar 2017 gibt es statt der bisherigen Pflegestufen die Pflegegrade. Pflegebedürftige, die zum 31. Dezember 2016 bereits eine Pflegestufe hatten und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad übergeleitet. Es ist kein neuer Antrag auf Begutachtung notwendig.

Die Umgruppierung erfolgt für Menschen mit körperlicher Einschränkung in der Regel in den nächst höheren Pflegegrad, für Menschen mit Demenzerkrankungen in den übernächsten Pflegegrad. In Pflegegrad 5 werden Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf entsprechend der bis Ende 2016 gültigen Härtefallregelung zugeordnet.

Infografik Pflegegrade - Umstellung

Sie erhalten grundsätzlich nicht weniger Leistungen als zuvor, das heißt es gibt einen Besitzstandsschutz auf Ihre regelmäßig wiederkehrenden Leistungen in der am 31.12.2016 geltenden Fassung. Auch wenn der Gutachter einen niedrigeren Pflegegrad feststellt, behalten Sie ihren bisherigen Leistungsanspruch bei. Im stationären Bereich erfolgt der Besitzstandsschutz auf die Höhe des Eigenanteils, der bis zum 31.12.2016 in der jeweiligen Pflegestufe gezahlt werden musste. Ist der neue Eigenanteil höher, wird die Differenz von der Pflegekasse getragen.

Drei Frauen gehen spazieren.Bitten Sie Ihre Pflegeperson oder Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung durch den MDK dabei zu sein.Deutscher Caritasverband e.V./KNA

Wollen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist bei Ihrer zuständigen Krankenkasse angesiedelt. Die Pflegekasse schickt dann einen Arzt oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz: MDK, zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Pflegeheim – je nachdem, wo die pflegebedürftige Person lebt (zu privat Kranken- oder Pflegeversicherten kommt jemand von der MEDICPROOF GmbH). 

Fünf Pflegegrade bemessen den Pflegebedarf

Der Pflegegrad richtet sich danach, wie viel Hilfe die pflegebedürftige Person konkret benötigt. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegegrade gliedern sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Zur Ermittlung des jeweiligen Pflegegrades gibt der Gutachter eine Stellungnahme ab. Hierbei ist der Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person das entscheidende Kriterium, also die Frage, wie selbständig sie ohne fremde Hilfe und Unterstützung ihr Leben führen kann.  Dazu zählen neben elementaren Dingen wie Körperpflege oder Essen und Trinken auch geistige Fähigkeiten oder die Pflege der sozialen Kontakte.  

Der Gutachter beleuchtet folgende Lebensbereiche:

  • Mobilität (z.B. Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung)
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten (z.B. zeitliche Orientierung, Vergesslichkeit)
  • Verhalten (z.B. nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten, Depression)
  • Selbstversorgung (z.B. Ernährung, Körperpflege)
  • Umgang mit Erkrankungen und Belastungen (z.B. Medikamenteneinnahme, eigenständige Organisation von Arztbesuchen)
  • Soziale Kontakte (z.B. den Tagesablauf selbst gestalten, Verabredungen treffen)

In jedem Bereich werden je nach Stärke der Beeinträchtigung Punkte vergeben, die am Ende addiert werden. Die Gesamtpunktzahl entscheidet dann über den Pflegegrad. Das Gutachten ermittelt auch die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit.

Infografik zum Pflegestärkungsgesetz

 

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden Einschränkungen von geistig oder psychisch beeinträchtigen Menschen (z.B. Personen mit Demenzerkrankungen) gleichberechtigt zu körperlichen Einschränkungen erfasst.

Pflegegrad entscheidet über Höhe der Leistungen

Die Höhe des Pflegegrads entscheidet über Art und Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung (Beträge finden Sie in unserem Ratgeber "Finanzielle Hilfen").

Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können grundsätzlich zwischen einer "Pflegesachleistung" (Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) oder bloßen Geldleistung wählen. Diese Geldleistung dient dazu, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst durch eine Privatperson - meist ein pflegender Angehöriger - sicherstellen kann, indem er ihr das Geld als finanzielle Anerkennung zukommen lässt. Man nennt es auch Pflegegeld.

Auch für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen oder vollstationäre Pflege in einem Heim können finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich werden die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Jedoch gibt es auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die nur wenig Unterstützung benötigen, Basisleistungen. Sind der Pflegebedürftige oder die Angehörigen mit der Zuordnung in einen Pflegegrad nicht einverstanden, können sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Alte Dame und junge PflegerinEin warmherziges Miteinander macht den Aufenthalt im Heim angenehm.KNA / Oppitz

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Art und Ort (zu Hause oder im Heim) der Pflege sowie nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade). Sie werden überwiegend als Sachleistungen erbracht. Zum Beispiel durch die (teilweise) Übernahme der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes.

Nur im Fall der häuslichen Pflege bezahlt die Pflegekasse eine Geldleistung, das Pflegegeld, aus.

Folgende finanzielle Hilfen sind im Wesentlichen zu unterscheiden:

1. Pflegegeld:

Pflegegeld ist für Versicherte bestimmt, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Das Geld wird von der Pflegekasse monatlich an den Pflegebedürftigen überwiesen. Ergänzt wird dieses Angebot durch Beratungsbesuche von Pflegefachkräften, die die angemessene pflegerische Versorgung vor Ort sicherstellen.

Zusätzliche Regelungen:

  • Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während eines Aufenthalts des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
  • Ist der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitations- bzw. Vorsorgeeinrichtung wird das bisherige Pflegegeld in voller Höhe bis zu vier Wochen weiter bezahlt.
  • Pflegegeld kann auch bei Wohnsitz oder längerem Aufenthalt in Ländern der EU bezogen werden. Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU wird Pflegegeld nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von sechs Wochen bezahlt. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass der Pflegebedürftige weiterhin in Deutschland pflegeversichert bleibt.

2. Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten bzw. Sozialstationen bestimmt. Diese rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse des Versicherten ab.

Kombinationsleistung:

  • Versicherte haben auch die Möglichkeit, Pflegesachleistung und Pflegegeld zu kombinieren. Das bietet sich an, wenn die Pflege nur teilweise durch einen Pflegedienst erbracht werden muss und der andere Teil durch die Familie, Nachbarn oder sonstige Pflegepersonen geleistet werden kann.

3. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege):

Versicherte haben Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn die Pflege im eigenen Haushalt nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn es zur Entlastung der Pflegeperson erforderlich ist. Die pflegenden Angehörigen werden so zum Beispiel stundenweise am Tag oder in der Nacht entlastet. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

Auch hier sind Kombinationsleistungen mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.

4. Kurzzeitpflege

Wenn Sie als Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr die Kosten einer Kurzzeitpflege in einer entsprechenden Einrichtung. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt.   

5. Vollstationäre Pflege:

Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern es zahlen alle Bewohner eines Heims unabhängig von ihrem Pflegegrad den gleichen Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).

Leistungssätze der Pflegeversicherung

Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse gestellt werden, die bei den Krankenkassen der Versicherten angesiedelt sind. Die nachfolgende tabellarische Übersicht gewährt einen Einblick in die Leistungssätze:

 Leistung monatlich  Pflegegrade
   2  3  4  5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen  760 €  1.431 €  1.778 €  2.200 €
Tages-/Nachtpflege
 689 €  1.298 €  1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflege  770 €  1.262 €  1.775 €  2.005 €

 

Sonderfall Pflegegrad 1:

Pflegegrad 1 erstreckt sich auf Personen, die nur wenig Unterstützung (z.B. Teilhilfe bei Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung, Haushaltsführung) benötigen. Sie bekommen statt der vollen Leistungen, die bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt werden, gewisse Basisleistungen:

  • Erstattung von bis zu 125 € für die Inanspruchnahme von Leistungen monatlich
  • Pflegeberatung
  • Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen, für Pflegehilfsmittel, für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, für Pflegekurse
  • bei vollstationärer Pflege: Zuschuss von 125 Euro monatlich

Die Leistungssätze der Pflegeversicherung sind gedeckelt

Die tatsächlich anfallenden Kosten werden in vielen Fällen nicht vollständig abgedeckt. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, können Sie beim Sozialamt ergänzend Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege beantragen.

Unterstützung fürs Leben zu Hause

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen für Menschen, bei denen eine Pflege ansteht. Die Fachleute helfen kostenlos einen persönlichen Hilfeplan zu erstellen und lotsen Pflegebedürftige und Angehörige durch den Pflegemarkt. Zudem bekommen Ratsuchende auch Unterstützung im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen, etwa wenn Anträge bei Sozialleistungsträgern zu stellen sind. Die Beratung zielt nicht auf einen bestimmten Anbieter ab, egal ob Pflegehilfsmittel nötig sind oder nach einem Krankenhausaufenthalt hauswirtschaftliche Hilfen gebraucht werden. Wo die Caritas Mitträger eines Pflegestützpunktes ist, findet auch die Vermittlung zu ehrenamtlichen Besuchsdiensten oder Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger statt. 

Hausnotruf

Alte Menschen, die in einem Heim wohnen, können mit schneller medizinischer Hilfe rechnen, wenn es ihnen plötzlich nicht gut geht. Das Pflegepersonal ist rund um die Uhr in der Nähe. Anders ist das für Senioren, die alleine in den eigenen vier Wänden wohnen. Bei einem Sturz oder akuten Herz-Kreislauf-Beschwerden kann bereits der Weg zum Telefon zu weit sein. Das Hausnotrufsystem, das zum Beispiel die Malteser anbieten, sorgt für mehr Sicherheit. Dabei erhalten die alten Menschen ein kleines Gerät, das sie sich wie eine Kette  um den Hals hängen. Bei Bedarf drücken sie den integrierten Notfallknopf und sind sofort mit der Hausnotrufzentrale verbunden. Deren Mitarbeiter fragen, welche Hilfe nötig ist, informieren Nachbarn und schicken einen Rettungswagen, falls dies erforderlich ist. Da der Hausnotrufzentrale alle Angaben über Allergien, Medikamente sowie die Telefonnummern der Angehörigen vorliegen, kann schnell und gut geholfen werden. Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt zum Teil die Pflegekasse, wenn eine Einstufung in eine der gesetzlichen Pflegestufen vorliegt.  

Offener Mittagstisch und Essen auf Rädern 

Viele Altenheime bieten einen offenen Mittagstisch. Dort wird täglich gesundes und für ältere Personen geeignetes Mittagessen angeboten und serviert. Dies ist eine gute Möglichkeit für Senioren, die zwar noch gut zu Hause zurechtkommen, sich aber mit dem Einkauf und Kochen schon schwer tun. Meist ist es der erste Schritt, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, fremde Hilfe anzunehmen. Falls der tägliche Gang zum nächsten Altenheim zu beschwerlich ist, bieten viele ambulante Pflegedienste einen mobilen Mittagstisch als "Essen auf Rädern" an. Dabei werden die Mahlzeiten entweder warm angeliefert oder als Tiefkühlkost.

Sozialstationen – ambulante Hilfe zu Hause

Schwestern und Pfleger des ambulanten Dienstes der Sozialstationen helfen bei geringfügigem bis größerem Pflegebedarf durch ihren Besuch in der eigenen Wohnung. Sie kommen je nach Bedarf von einmal wöchentlich bis zu mehrmals täglich. Sie unterstützen bei der Grundpflege. Dazu gehören waschen, duschen, baden, anziehen, kämmen oder rasieren. Sie helfen beim Toilettengang, beim Aufstehen und Zubettgehen sowie beim Verlassen des Hauses. Darüber hinaus dürfen sie in der Behandlungspflege auch Medikamente und Spritzen geben sowie Verbände anlegen und wechseln. Es gibt auch ambulante Dienste, die Unterstützung in Hauswirtschaft, Hausmeisterei und Verwaltung anbieten. 

Die Schwestern und Pfleger der mehr als 1.000 Caritas-Sozialstation in Deutschland kümmern sich nicht nur um den körperlichen Zustand ihrer Patienten. Haben diese keine Angehörige in der Nähe, sind sie oft einer der wenigen Kontakte nach draußen. Um einer Vereinsamung entgegenzuwirken, können die Caritas-Mitarbeiter vielerorts auf ein Netz an Freiwilligen aus den Kirchengemeinden zurückgreifen. Diese kommen zu den Patienten, nehmen sich Zeit für ein Gespräch oder einen Spaziergang. 

Die meisten ambulanten Dienste und Sozialstationen gehören zu den örtlichen Caritasverbänden. Dadurch erhalten die Patienten Hilfe aus einer Hand. Die Adressen der Sozialstationen in Ihrer Nähe finden Sie hier rechts oben im Adressen-Suchfeld. 

Tagespflege

Tagesgruppen besuchen ältere Menschen, die an einem oder mehreren Wochentagen tagsüber nicht in der häuslichen Umgebung betreut und versorgt werden. In diesen Gruppen arbeiten speziell für die Bedürfnisse und Probleme alter Menschen geschulte Fachleute, die dem Tag eine Struktur geben. Das ist vor allem für an Demenz erkrankte Besucherinnen und Besucher solcher Tagesstätten wichtig. 

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Ein spezielles Angebot für Menschen, die in einer Pflegestufe zugeordnet sind und noch zu Hause leben. Sie werden im Pflegeheim versorgt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In der Zeit können sich die pflegenden Angehörigen erholen, Urlaub machen und Kraft tanken - ohne sich Sorgen um ihre Liebsten machen zu müssen.

 

Finanzielle Hilfe wenn die Rente nicht reicht

Ziel dieser Regelung aus dem Sozialgesetzbuch XII ist, jedem Menschen das Existenzminimum zu sichern.

Bedarfsorientierte Grundsicherung

Anspruch

auf bedarfsorientierte Grundsicherung haben Personen, die

  • ihr 65. Lebensjahr (oder je nach Geburtsjahrgang später) vollendet haben oder
  • volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
  • ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden (Ehe)Partners sicherstellen können und
  • in Deutschland leben.

Der Anspruch auf Grundsicherung besteht nicht, wenn das jährliche Einkommen eines Kindes 100.000 Euro übersteigt, da es dann unterhaltspflichtig ist.

Höhe

Das Grundsicherungsamt ermittelt den tatsächlichen Bedarf des Antragstellers. Kann der diesen nicht ganz aus eigenen Mitteln aufbringen, hat er Anspruch darauf, dass ihm das Amt den fehlenden Betrag auszahlt. Dabei bezieht sich das Amt auf

  • den aktuell gültigen Regelsatz
  • die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
  • die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Für die Anschaffung von Kleidung oder Hausrat kann eine einmalige Leistung ausgezahlt werden. Bei gehbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes anerkannt.

Antrag

Die Grundsicherung muss beantragt werden. Zuständig sind die Grundsicherungsämter bei den Sozialämtern. Der Antrag kann dort direkt gestellt werden. Unterstützung erhalten Sie auch beim örtlichen Caritasverband. Wird Grundsicherung gewährt, muss die Berechtigung nur einmal im Jahr nachgewiesen werden.
Ausnahme: Der Bedarf erhöht sich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine vom Versorgungsamt anerkannte Gehbehinderung eintritt.

Fit bleiben bis ins hohe Alter

Älterer Mann mit Kräutern zum einpflanzen in der HandAuch im hohen Alter eine anregende und befriedigende Beschäftigung. Harald Oppitz / DCV / KNA

Viele ältere Menschen schätzen sich selbst jünger ein als ihr biologisches Alter ist. Galten sie früher als genügsam, zurückhaltend und gebrechlich, hat sich das Bild langsam geändert: Ihr Konsumverhalten orientiert sich an neuen Waren, Trends oder Dienstleistungen. Reisen, Hobbys und Freizeitgestaltung sind nicht mehr nur ein Vorrecht der Jungen und Erwerbstätigen.

Und das ist gut so, denn negative Altersbilder untergraben die Motivation für ein selbstständiges und selbstverantwortliches Leben im Alter. Außerdem überdecken sie die Verschiedenartigkeit, die sich aus den unterschiedlichen Biografien, Lebensbedingungen und Interessen der Menschen ergibt: Ältere Menschen unterscheiden sich in ihrer körperlichen und seelisch-geistigen Leistungsfähigkeit, in ihren Interessen, in der Gestaltung des Alltags sowie den vorhandenen Kompetenzen, und sie haben alle Rechte zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 

Aktiv bleiben und gesund altern

Altern ist keine Krankheit und nicht nur das Ergebnis biologischer Veränderungen. Neuere Forschungen belegen: Im Alter nehmen Fähigkeiten nicht generell ab. Rückbildungen sind nur da zu beobachten, wo Fähigkeiten und Funktionen nicht geübt werden. Durch bewusste Übung lassen sich geistige und körperliche Beweglichkeit bis ins hohe Alter hinein erhalten.

Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche und geistige Aktivität tragen entscheidend zu Gesundheit und Lebensqualität bei. Auch vernünftige Schlafzeiten, Vermeidung von Dauerstress, Verzicht auf Rauchen, und eine positive Lebenseinstellung sind gute Investitionen, um sich wohlzufühlen und gesund alt zu werden.

Es ist nie zu spät

Gesund zu altern hat oft mit Selbstveränderung zu tun und setzt die Mobilisierung jener Kräfte voraus, mit denen Selbstständigkeit erhalten wird und Neues entstehen kann. Es ist nie zu spät und nie zu früh, etwas für die Gesundheit zu tun. Prävention und Gesundheitsförderung sind in jedem Alter möglich und sinnvoll.

Viele chronische Erkrankungen werden durch einen riskanten Lebensstil verursacht. Auch der Verlauf solcher Erkrankungen ist durch die Lebensweise beeinflussbar. Gerade im Alter steigt das Risiko, chronisch krank zu werden und mit dieser Krankheit leben zu müssen. Es gibt gleichzeitig gute Chancen, diese Risiken durch das eigene Verhalten zu reduzieren. 

Männer, habt keine Angst vorm Alter

Älterer Mann mit junger FrauNach der Berufstätigkeit bleibt mehr Zeit für die Familie.Harald Oppitz / DCV / KNA

"Gibt es ein Leben jenseits der Arbeit?", fragte mich ein Freund, dessen Ruhestand unerbittlich näher rückte. In seinen besten Jahren, bei guter körperlicher und geistiger Gesundheit, voller Erfahrungswissen und Kompetenz, sah er sich aus der aktiven Männergesellschaft entlassen. Was soll jetzt noch kommen?
Mit dem Älterwerden ist es eigentlich wie immer im Leben, versuchte ich ihn zu beruhigen: Wir müssen uns von etwas verabschieden - und gewinnen immer etwas Neues hinzu. Wenn der Wecker nicht mehr klingelt, eröffnet sich vielen Männern ein neuer, unbekannter Kontinent. 15 bis 20 gute Jahre liegen vor uns, in denen sich vier zentrale Chancen und Herausforderungen auftun:

Ungelebtes nachholen

Nach den vielen Einschränkungen und Pflichten des Berufslebens eröffnet uns die späte Freiheit neue Spielräume, um Ungelebtes nachzuholen, Kreativität zu entwickeln, die weite Welt zu entdecken und vieles mehr.

Kompetenzen weitergeben

Nach einem langen Berufsleben wollen Wissen und Kompetenzen weitergegeben werden, reichen die Erfahrungen für zwei. In vielfältigen Projekten überall in Deutschland sind Ältere gesucht, die Jüngere begleiten, beraten und unterstützen, die zum Mentor werden.

Neue Handlungsfelder entdecken

Wo viele bislang in der Firma zu Hause waren, warten nun die Nachbarschaft, die Kirchengemeinde, der Stadtteil und die Gesellschaft insgesamt auf tatkräftige Männer, die sich einmischen und engagieren - und sich dadurch nebenbei neue Kontakte und Freundschaften erschließen.

Aufs hohe Alter vorbereiten

Männer, die früher an später denken, die sich auch auf das hohe Alter und seine Herausforderungen einstellen, leben besser, weil angstfreier. Sie suchen nach altersgerechten Wohnlösungen, machen intensive und lohnende Erfahrungen in der Pflege von Angehörigen.



Pflegebündnis TRK

Wir engagieren und zusammen mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens, der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege, des Bildungsbereichs sowie weitere zentrale Akteure aus Politik und Verwaltung in der Technologieregion Karlsruhe, um gemeinsam den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen und gute Lösungen für die Betroffenen zu finden. Wir leisten einen aktiven Beitrag, um qualitativ hochwertige Pflege in einem starken regionalen Bündnis sicherzustellen.

Das Pflegebündnis TechnologieRegion Karlsruhe setzt sich für eine enge, trägerübergreifende Vernetzung und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen für die Herausforderungen im Pflegebereich ein.

Pflegebündnis TRK
  • Kontakte
Michael Kaul, Einrichtungsleiter Anna-Leimbach-Haus
Herr Michael Kaul
Abteilungsleitung Altenhilfe
+49 721 94340 - 0
+49 721 94340 - 140
+49 721 94340 - 0
+49 721 94340 - 140
+49 721 94340 - 140
M.Kaul@caritas-karlsruhe.de
Caritasverband Karlsruhe e.V.
Seniorenzentrum St. Franziskus
Steinhäuserstr. 19c
76135 Karlsruhe
Elvira Völk
Frau Elvira Völk
Einrichtungsleitung Seniorenzentrum St. Valentin
+49 721 82487-0
+49 721 82487-299
+49 721 82487-0
+49 721 82487-299
+49 721 82487-299
e.voelk@caritas-karlsruhe.de
Caritasverband Karlsruhe e.V.
Caritas-Seniorenzentrum St. Valentin
Waidweg 1a-c
76189 Karlsruhe
Sigrid Kaul
Caritas-Pflegeberatung
+49 151 18 87 77 00
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pflegeberatung@caritas-karlsruhe.de
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